Green Deal: „If you can’t measure it, you can’t manage it”
Der im Sinne der Zielsetzungen des European Green Deal kluge Zugang lautet: Alle brauchen Geld. Und das erhält man nur mehr, wenn man Investitionen, Weiterentwicklungen und Projekte ohne Greenwashing echt nachhaltig gestaltet. Bereits jetzt sind für die ersten zwei Umweltziele die Grenzwerte in den unterschiedlichen Dimensionen publiziert und weitere werden folgen. So ist Nachhaltigkeit zukünftig messbar und somit steuerbar – ganz im Sinne von Managementvordenker Peter Drucker.
Ist Ihr Unternehmen EU-Taxonomie-fit?
Die im Juni 2020 publizierte EU-Taxonomie-Verordnung hat klar zum Ziel, Kapitalflüsse in der EU nachhaltig zu gestalten und damit die gesamte Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu bewegen. Dies hat massiven Einfluss auf die Strategiearbeit in unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen. In sechs Umweltzielen werden konkrete Dimensionen (mehr dazu lesen Sie hier) angesprochen. Diese werden in einem straffen Klassifikationssystem auf Forstwirtschaft, produzierende Industrie, Energiewirtschaft, Wasserversorgung, Bau- und Immobilienwirtschaft, Logistik und auch Dienstleistungen heruntergebrochen.
Fundament für strategisch nachhaltige Entscheidungen
Damit bildet die fundierte Kenntnis der EU-Taxonomie auch eine wesentliche Grundlage für gute strategische Entscheidungen in relevanten Fragen:
- Wie nachhaltig sind unsere Produkte und Services?
- Wie sehen, aus dem Blickwinkel der EU-Taxonomie, die bestehenden Anlagen und Wertschöpfungsprozesse aus? Erreichen wir die Grenzwerte oder liegt ein Zustand vor, der JETZT eine Handlung für Morgen erfordert?
- Welche Fragen stellen uns künftig Banken für echt grüne und damit günstigere Finanzierungen?
- Welche Chancen / Gefahren ergeben sich aus der Perspektive zusätzlich schlagend werdender Umweltkosten (z.B. CO2 Bepreisung mit bis zu 100 € / Tonne)
- Wo braucht es konkrete Schritte, um zur Kreislaufwirtschaft beizutragen?
Die EU-Taxonomie ist in der Bewertung der Frage ob eine Investition, ein Vorhaben oder ein Produkt nachhaltig ist, sehr konsequent. Eine wirtschaftliche Aktivität muss folgende Merkmale aufweisen, um einen entsprechenden Grad an Nachhaltigkeit zu erreichen:
- Beitrag zur Umsetzung eines der sechs zentralen Umweltziele, entsprechend den technischen Bewertungskriterien
- Keine erhebliche Beeinträchtigung eines oder mehrerer dieser Umweltziele
- Mindestschutz in Bezug auf Menschenrechte, Gleichbehandlung, OECD-Leitsätze
Vermeintlich ist noch Zeit…
Von der Richtlinie betroffen sind aktuell jene, die nach EU-Richtlinie 2013/34/EU zur Veröffentlichung von nicht finanziellen Angaben verpflichtet sind. Die schrittweise Ausdehnung auf alle Wirtschaftsteilnehmer ist nur eine Frage der Zeit. Und der Zeithorizont beträgt nur mehr wenige Jahre. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Ausrichtung Ihrer Strategie mit Blick auf das umfassende Regelwerk der EU-Taxonomie zu prüfen.
Neben den Anforderungen des Marktes (Attraktivität, Wachstum), der Kompetenzen, des Reifegrades und der Wirtschaftlichkeit müssen alle strategischen Schwerpunkte in Hinblick auf ihren langfristigen Beitrag zur Nachhaltigkeit überprüft werden.
Zukunft jetzt mutig gestalten!
Stimmt Ihr Geschäftsmodell in der Einbettung im Eco-System und den lebenszyklusbezogenen Auswirkungen mit den Anforderungen der Taxonomie überein? Bestehen in Ihrem Unternehmen Risiken massiver Kostensteigerungen, weil Umwelt-Auswirkungen nun einen Preis erhalten? Gibt es hierbei Möglichkeiten zur rechtzeitigen Optimierung und Anpassung?
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei der Beantwortung solcher zentralen Fragen, die auch zukünftig eine erfolgreiche strategische Ausrichtung sicherstellen werden.